ANobAG & internationale Löhne · Schweiz

Im Ausland angestellt. Den Schweizer Lohnalltag klären.

Sie arbeiten in der Schweiz für einen ausländischen Arbeitgeber? Wir unterstützen bei der Lohnadministration und der Vorbereitung Ihrer ANobAG-Abklärungen.

ANobAG & internationale Löhne mit Steuerlex

Damit Sie weiterkommen.

Bei einem Arbeitgeber ohne Schweizer Niederlassung können Lohnabrechnung und Sozialversicherungen anders organisiert sein als bei einer lokalen Anstellung. Entscheidend sind unter anderem Arbeitsort, Arbeitgeberland und die persönliche Situation. Wir erfassen diese Angaben und begleiten die administrativen Abklärungen sowie den vereinbarten Lohnprozess. Auch wechselnde Arbeitsorte oder internationale Einsätze können Sie angeben.

01

Situation aufnehmen

Wohn- und Arbeitsorte, Arbeitgeber und Vertragsgestaltung zusammenführen.

02

Administration vorbereiten

Unterlagen für die zuständigen Stellen und den künftigen Abrechnungsprozess strukturieren.

03

Lohnprozess begleiten

Laufende Lohndaten und vereinbarte Jahresunterlagen bearbeiten.

Einfach anfangen

Das hilft uns
bei Ihrer Anfrage.

Für den ersten Kontakt genügt eine kurze Beschreibung. Unterlagen stimmen wir anschliessend mit Ihnen ab.

  1. 01Arbeitsvertrag und Arbeitgeberland
  2. 02Wohnsitz und tatsächliche Arbeitsorte
  3. 03Vorhandene Versicherungsnachweise und Abklärungen

Steuerlex Schweiz · Ihre Anfrage

Erzählen Sie uns,
was Sie vorhaben.

Ob laufende Buchhaltung, ein Wechsel oder eine einzelne Frage: Der erste Schritt ist schnell gemacht.

  1. 01Wunsch und Kontaktdaten senden.
  2. 02Persönliche Rückmeldung und passende Offerte erhalten.
  3. 03Entscheiden und gemeinsam starten.
team@steuerlex.com ↗

Sie können jederzeit schreiben. Bei einer Antwort im Chat erhalten Sie eine E-Mail.

Ihre Anfrage für die Schweiz

Sie fragen unverbindlich an. Mit dem Absenden entsteht kein kostenpflichtiger Auftrag.

Gut zu wissen

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Bin ich automatisch ANobAG?

Nein. Die Einordnung hängt von Ihrer konkreten Beschäftigung und den anwendbaren Regeln ab. Ihre Anfrage dient dazu, diese Ausgangslage zu klären.

Kann mein Arbeitgeber die Anfrage stellen?

Ja. Arbeitnehmer und ausländische Arbeitgeber können die geplante Beschäftigung direkt beschreiben.

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Schreiben Sie uns jederzeit. Wir antworten persönlich – das kann einige Stunden dauern. Bei einer Antwort informieren wir Sie per E-Mail.

Alternativ per E-Mail: team@steuerlex.com