Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorrangig, wenn keine individual Vereinbarung zwischen Ihnen und uns geschlossen wurde.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Anfragen, Angebote,
Aufträge und Leistungen im Zusammenhang mit Steuerlex, insbesondere über die Website
www.steuerlex.com, Kontaktformulare, E-Mail, Telefon, Videocall, Messenger, Zahlungslinks
oder sonstige digitale Kommunikationswege.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall keine
abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Steuerlex ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zustimmt.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder gesonderte
Vertragsdokumente haben Vorrang vor diesen AGB.
Frühere Geschäftsbedingungen werden durch diese Fassung ersetzt, soweit nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Anbieter, Vertragspartner und Rolle von Steuerlex
Steuerlex tritt als digitale Plattform, Organisationsdienstleister, Dokumentendienstleister,
Buchhaltungsservice, Unternehmensdienstleister und Koordinationsstelle auf.
Je nach Leistung können unterschiedliche Gesellschaften, Kooperationspartner, externe
Steuerberater, Treuhänder, Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer,
Finanzierungspartner oder sonstige Fachpersonen als ausführende Dienstleister oder
Vertragspartner auftreten.
Maßgeblich für den konkreten Vertragspartner sind das jeweilige Angebot, die
Auftragsbestätigung, der Zahlungslink, die Rechnung oder eine gesonderte Vereinbarung.
Steuerlex kann Leistungen selbst erbringen, soweit diese rechtlich zulässig sind, oder
Leistungen durch verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer, Kooperationspartner oder
externe Fachpersonen koordinieren lassen.
Eine Vertretung vor Behörden, Gerichten, Finanzämtern, Steuerämtern, Registern oder
sonstigen Stellen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
§ 3 Keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung oder notarielle Tätigkeit durch
Steuerlex
Steuerlex erbringt keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, notarielle
Tätigkeit, Prozessvertretung oder sonstige gesetzlich vorbehaltene Berufstätigkeit, soweit
hierfür eine besondere Zulassung erforderlich ist.
Leistungen von Steuerlex beschränken sich insbesondere auf Organisation, Digitalisierung,
Strukturierung, Unterlagenvorbereitung, Buchhaltungsservice im rechtlich zulässigen Umfang,
Dokumentenservice, Prozesskoordination, Unternehmensservice, kaufmännische Unterstützung und
Vermittlung oder Koordination geeigneter Fachpersonen.
Soweit im Rahmen eines Auftrags steuerliche, rechtliche, notarielle, treuhänderische oder
sonstige vorbehaltene Tätigkeiten erforderlich werden, können diese ausschließlich durch
hierfür befugte Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder oder
sonstige zugelassene Fachpersonen erbracht werden.
Steuerlex schuldet nicht den fachlichen Erfolg solcher externen Leistungen, sofern Steuerlex
nicht ausdrücklich selbst Vertragspartner der jeweiligen fachlichen Leistung ist.
Informationen auf der Website, in Formularen, Preisrechnern, E-Mails oder Gesprächen dienen
der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder
fachkundige Beratung.
§ 4 Vertragsschluss
Ein Vertrag kann insbesondere über Websiteformular, E-Mail, Telefon, Videocall, Messenger,
Zahlungslink, Angebotsannahme, Rechnungsausgleich oder sonstige eindeutige Beauftragung
zustande kommen.
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar,
sondern eine Aufforderung zur Anfrage oder Beauftragung.
Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, wenn Steuerlex die Anfrage annimmt, ein Angebot
bestätigt wird, ein Zahlungslink bezahlt wird, eine Rechnung beglichen wird oder Steuerlex
mit Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt.
Preisrechner, Beispielpreise, Paketpreise oder Online-Angaben sind unverbindliche
Preisindikationen, solange kein konkretes Angebot oder keine Rechnung erstellt wurde.
Steuerlex ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei
fehlender Mitwirkung, unklarem Sachverhalt, Interessenkonflikten, Rechtsmissbrauch,
fehlender Zahlungsbereitschaft oder fehlender Eignung des Falls.
§ 5 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der
Leistungsbeschreibung, dem Formular, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder einer
gesonderten Vereinbarung.
Steuerlex kann insbesondere folgende Leistungen anbieten:
digitale Unterlagenorganisation und Belegstrukturierung,
Buchhaltungsservice und Buchhaltungsvorbereitung im rechtlich zulässigen Umfang,
Upload- und Dokumentenprozesse,
Vorbereitung von Steuerunterlagen, Gründungsunterlagen, KfW-, Bank- und
Finanzierungsunterlagen,
Koordination mit Steuerberatern, Treuhändern, Buchhaltern, Rechtsanwälten, Notaren,
Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Fachpersonen,
Unternehmensberatung, Prozessorganisation, Dokumentenservice und kaufmännische
Unterstützung,
Gründungsbegleitung im In- und Ausland, insbesondere Deutschland, Schweiz, VAE und
USA, soweit rechtlich zulässig.
Steuerlex schuldet grundsätzlich Dienstleistung und Organisation, nicht jedoch einen
bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen, finanziellen oder behördlichen
Erfolg.
Ergebnisse, Checklisten, Unterlagenlisten, Entwürfe, Auswertungen, Preisindikationen oder
Einschätzungen sind Arbeitsergebnisse auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten
Informationen.
Eine Prüfung auf steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Richtigkeit erfolgt nur, wenn
dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist oder durch befugte
Fachpersonen erfolgt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Auftrag erforderlichen Informationen, Unterlagen,
Zugangsdaten, Freigaben, Erklärungen und Zahlungen vollständig, richtig, rechtzeitig und in
geeigneter Form bereitzustellen.
Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Angaben, Unterlagen, Belege, Zahlen,
Erklärungen, Firmeninformationen, Gesellschafterdaten, Bankdaten, Steuerinformationen und
sonstigen Informationen richtig und vollständig sind.
Steuerlex ist nicht verpflichtet, die sachliche, rechtliche, steuerliche oder rechnerische
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Informationen und
Unterlagen zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, Rückfragen unverzüglich zu beantworten und Änderungen, Fristen,
behördliche Schreiben, Mahnungen, Steuerbescheide, Registerschreiben, Bankrückfragen oder
sonstige relevante Informationen sofort mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Unterlagen hochzuladen oder zu übermitteln, zu deren
Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe er berechtigt ist.
§ 7 Folgen fehlender Mitwirkung und Vergütungsanspruch
Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, stellt Unterlagen nicht, verspätet
oder unvollständig bereit, beantwortet Rückfragen nicht, erteilt Freigaben nicht oder kommt
er seinen Zahlungspflichten nicht nach, ist Steuerlex berechtigt, die Leistungserbringung
ganz oder teilweise auszusetzen.
Der Anspruch von Steuerlex auf die vereinbarte Vergütung bleibt in diesem Fall unberührt,
soweit Steuerlex aufgrund der fehlenden Mitwirkung an der Leistungserbringung gehindert wird
oder bereits Kapazitäten, Termine, Partner, Fachpersonen, interne Ressourcen, Systeme,
Prozesse oder Bearbeitungszeiten für den Auftrag reserviert oder eingesetzt wurden.
Soweit der Kunde den Auftrag nach Vertragsschluss nicht durchführen möchte, den Start
verhindert, erforderliche Unterlagen nicht liefert, Zahlungen nicht leistet oder den Auftrag
aus Gründen abbricht, die nicht von Steuerlex zu vertreten sind, ist Steuerlex berechtigt,
die vereinbarte Vergütung in voller Höhe abzurechnen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Steuerlex kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Weitergehende Ansprüche von Steuerlex, insbesondere auf Ersatz zusätzlicher Aufwendungen,
bleiben unberührt.
§ 8 Preise, Rechnung, Vorkasse und Zahlung
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer oder vergleichbarer Steuern, sofern diese anfallen.
Preisangaben auf der Website, in Preisrechnern oder in Paketübersichten sind unverbindliche
Preisindikationen und hängen von Umfang, Komplexität, Unterlagenzustand, Fristen, Land,
Rechtsform, Belegvolumen, Rückständen und gewünschtem Leistungsumfang ab.
Die Bearbeitung beginnt grundsätzlich erst nach Annahme des Angebots und Zahlung der
vereinbarten Vergütung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Steuerlex ist berechtigt, Leistungen nur gegen Vorkasse, Abschlagszahlung, Vorschuss,
Zahlungslink oder vollständige Zahlung zu erbringen.
Bei laufenden monatlichen Leistungen ist die Vergütung grundsätzlich im Voraus fällig,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist Steuerlex berechtigt, Leistungen auszusetzen, Upload-Links, Zugänge,
Bearbeitungen oder Weiterleitungen zurückzuhalten und weitere Leistungen erst nach
vollständigem Ausgleich offener Forderungen zu erbringen.
Gesetzliche Gebühren, Notarkosten, Registerkosten, Behördengebühren, Bankgebühren,
Lizenzkosten, Visa-Kosten, Handelsregisterkosten, staatliche Gebühren, Fremdkosten und
Kosten externer Fachpersonen sind nicht im Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich
als enthalten ausgewiesen wurden.
Mehrere Auftraggeber desselben Auftrags haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 9 Upload-Link, digitale Kommunikation und Unterlagen
Unterlagen können je nach Prozess über Upload-Link, E-Mail, Formular, Cloud-Lösung,
Partnerplattform, Buchhaltungssoftware, Agenda, Dropbox oder andere geeignete digitale Wege
übermittelt werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass hochgeladene oder übermittelte Unterlagen lesbar,
vollständig, richtig bezeichnet und technisch verwertbar sind.
Steuerlex kann Unterlagen zurückweisen, wenn sie unvollständig, beschädigt, unlesbar,
unzulässig, offensichtlich ungeeignet oder sicherheitsrelevant problematisch sind.
Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich digital. Der Kunde ist damit einverstanden, dass
Informationen, Rückfragen und Unterlagen elektronisch übermittelt werden.
Soweit der Kunde eine verschlüsselte Kommunikation oder bestimmte Sicherheitsvorgaben
wünscht, muss er dies vor Beginn der Leistung ausdrücklich mitteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, Links, Upload-Bereiche, Passwörter und interne
Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
§ 10 Partner, Unterauftragnehmer und externe Fachpersonen
Steuerlex ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags geeigneter verbundener
Unternehmen, Mitarbeiter, freier Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Kooperationspartner,
Dienstleister oder externer Fachpersonen zu bedienen.
Soweit steuerliche, rechtliche, notarielle, treuhänderische, wirtschaftsprüfende oder
sonstige vorbehaltene Tätigkeiten erforderlich sind, können diese durch befugte externe
Fachpersonen erbracht werden.
Steuerlex kann die Kontaktaufnahme, Unterlagenweitergabe, Terminabstimmung oder
organisatorische Koordination mit solchen Fachpersonen übernehmen.
Ein Vertragsverhältnis über fachliche Leistungen kann direkt zwischen dem Kunden und der
jeweiligen Fachperson oder dem jeweiligen Partner entstehen.
Steuerlex haftet nicht für fachliche Leistungen, Entscheidungen, Fristen, Preise oder
Ergebnisse externer Fachpersonen, soweit Steuerlex nicht selbst Vertragspartner dieser
konkreten Leistung ist.
§ 11 Fristen, Behörden, Banken und Erfolgsneutralität
Von Steuerlex genannte Bearbeitungszeiten, Rückmeldefristen oder Zeitpläne sind
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
Fristen gegenüber Finanzämtern, Steuerämtern, Gerichten, Behörden, Registern, Banken,
Notaren oder sonstigen Dritten bleiben Verantwortung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde.
Steuerlex garantiert keine Steuererstattung, Steuerersparnis, Kreditentscheidung,
Kontoeröffnung, Bankzusage, KfW-Zusage, Förderzusage, Gründungseintragung, Notartermin,
Behördenentscheidung oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung, unvollständige Unterlagen, Rückfragen Dritter,
Behörden, Banken, Notare, Register, Partner, Softwareanbieter oder externe Fachpersonen
entstehen, hat Steuerlex nicht zu vertreten.
§ 12 Laufende Mandate und monatliche Leistungen
Laufende Leistungen, insbesondere Buchhaltungsservice, Treuhandkoordination, Monatsroutinen,
Reporting, Belegorganisation oder laufende Unterlagenprozesse, werden nach dem vereinbarten
Paket, Umfang oder Zeitaufwand abgerechnet.
Monatliche Leistungen sind grundsätzlich im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, monatliche Unterlagen rechtzeitig, vollständig und digital
verwertbar einzureichen.
Zusatzaufwand, Rückstände, Nachsortierung, Sonderauswertungen, Fristfälle, Altjahre,
zusätzliche Bankkonten, Zahlungsanbieter, Lohnunterlagen, MWST-/Umsatzsteuer-Themen oder
sonstige Erweiterungen können gesondert berechnet werden.
Steuerlex kann laufende Leistungen aussetzen, wenn Zahlungen offen sind oder erforderliche
Unterlagen nicht bereitgestellt werden.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
Einmalige Leistungen enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung oder mit Übermittlung des
jeweiligen Arbeitsergebnisses.
Laufende Leistungen beginnen mit dem vereinbarten Startdatum oder mit
Zahlungs-/Auftragseingang und laufen für die vereinbarte Laufzeit.
Ist keine feste Laufzeit vereinbart, können laufende Leistungen mit einer Frist von 14 Tagen
zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei vereinbarter Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der
Mindestlaufzeit ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug, nachhaltiger Verletzung von
Mitwirkungspflichten, rechtswidrigen Inhalten, unzumutbarer Kommunikation oder
Vertrauensverlust vor.
Bereits entstandene Vergütungsansprüche, reservierte Kapazitäten und bis zur Kündigung
angefallene Aufwendungen bleiben zahlungspflichtig.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, kann ein
gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Über ein bestehendes Widerrufsrecht wird der Kunde gesondert belehrt, soweit dies gesetzlich
erforderlich ist.
Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass Steuerlex vor Ablauf einer Widerrufsfrist mit der
Leistung beginnt, kann der Kunde verpflichtet sein, Wertersatz für bereits erbrachte
Leistungen zu leisten.
Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen
Voraussetzungen erlöschen.
Bei Unternehmern besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
§ 15 Datenschutz und Datenweitergabe
Steuerlex verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden
Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zur Bearbeitung seiner Anfrage oder seines
Auftrags erforderliche Daten und Unterlagen an verbundene Unternehmen, Dienstleister,
Unterauftragnehmer, Kooperationspartner, Fachpersonen oder technische Anbieter weitergegeben
werden dürfen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
Dies kann insbesondere Steuerberater, Treuhänder, Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare,
Wirtschaftsprüfer, Banken, Finanzierungspartner, Softwareanbieter, Upload-Dienste,
CRM-Systeme, Zahlungsanbieter oder Cloud-Dienste betreffen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten Dritter
berechtigt ist.
Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.steuerlex.com.
§ 16 Vertraulichkeit
Steuerlex behandelt die im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich,
soweit keine gesetzliche Pflicht, berechtigtes Interesse, technische Notwendigkeit oder
Einwilligung zur Weitergabe besteht.
Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne
Vertragsverletzung bekannt wurden oder zur Durchsetzung eigener Ansprüche offengelegt werden
müssen.
Der Kunde verpflichtet sich, Angebote, Konzepte, Unterlagen, Zugangsdaten, Links,
Passwörter, Vorlagen, Arbeitsergebnisse und interne Informationen von Steuerlex vertraulich
zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
§ 17 Nutzungsrechte, Vorlagen und Arbeitsergebnisse
Von Steuerlex erstellte Konzepte, Checklisten, Vorlagen, Auswertungen, Dokumente,
Unterlagenlisten, Texte, Strukturen, Prozesspläne, Reports oder sonstige Arbeitsergebnisse
sind ausschließlich für die vereinbarte Nutzung durch den Kunden bestimmt.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung oder
Nutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Steuerlex zulässig.
Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstige Rechte an von Steuerlex erstellten Materialien
verbleiben bei Steuerlex, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Vorläufige Entwürfe, Zwischenergebnisse, Preisindikationen und unverbindliche Einschätzungen
dürfen nicht als finale oder fachlich geprüfte Ergebnisse verwendet werden.
§ 18 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Originalunterlagen sollen grundsätzlich beim Kunden verbleiben, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde.
Steuerlex ist nicht verpflichtet, überlassene Unterlagen dauerhaft aufzubewahren, sofern
keine gesetzliche Pflicht oder gesonderte Vereinbarung besteht.
Digitale Unterlagen können nach Abschluss des Auftrags und Ablauf angemessener Fristen
gelöscht oder archiviert werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen.
Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien seiner Unterlagen, Belege, Verträge,
Zugangsdaten und Arbeitsergebnisse aufzubewahren.
§ 19 Zurückbehaltungsrecht
Steuerlex ist berechtigt, Arbeitsergebnisse, Upload-Links, Unterlagen, Zugänge,
Auswertungen, Übergaben oder sonstige Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener
Forderungen zurückzuhalten.
Dies gilt nicht, soweit dem Kunden dadurch ein unverhältnismäßiger Nachteil entsteht und
zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Das Zurückbehaltungsrecht gilt auch bei offenen Forderungen aus anderen Aufträgen desselben
Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 20 Haftung
Steuerlex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Steuerlex nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
Steuerlex haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Nachteile, die auf unrichtigen,
unvollständigen, verspäteten oder fehlenden Angaben, Unterlagen, Freigaben oder Zahlungen
des Kunden beruhen.
Steuerlex haftet nicht für Entscheidungen von Behörden, Finanzämtern, Steuerämtern,
Registern, Banken, Notaren, Gerichten, Zahlungsdienstleistern, Softwareanbietern, Partnern
oder externen Fachpersonen.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Steuererstattung, fehlende
Kreditentscheidung, nicht erfolgte Kontoeröffnung, Förderabsage, Registerablehnung oder
sonstige wirtschaftliche Erwartungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für fachliche Leistungen externer Berufsträger oder Partner richtet sich nach
deren eigenen Vertrags- und Haftungsbedingungen.
§ 21 Änderungen der Leistungen und AGB
Steuerlex ist berechtigt, Leistungen, Prozesse, technische Systeme, Partner, Preise und
Leistungsbeschreibungen für zukünftige Aufträge anzupassen.
Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie vereinbart wurden oder rechtlich
zulässig sind.
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann auf der Website veröffentlicht werden.
§ 22 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften oder
zwingenden Vorschriften eines anderen Landes entgegenstehen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit zulässig, der Sitz des
jeweils abrechnenden Vertragspartners.
Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wurde.